Leitfaden Deutschland

Rechnung schreiben: Pflichtangaben und Tipps

Der komplette Leitfaden f\u00fcr Freelancer in Deutschland \u2014 alle Pflichtangaben, Kleinunternehmerregelung, h\u00e4ufige Fehler und wie vlastERP den Prozess automatisiert.

Warum korrektes Rechnung schreiben so wichtig ist

Als Freelancer in Deutschland ist die Rechnung nicht nur ein Zahlungsbeleg — sie ist ein steuerliches Dokument mit gesetzlichen Anforderungen. Eine fehlerhafte Rechnung kann dazu f\u00fchren, dass Ihr Kunde den Vorsteuerabzug verliert, dass das Finanzamt Ihre Buchf\u00fchrung beanstandet, oder dass Zahlungen verz\u00f6gert werden.

Dieser Leitfaden erkl\u00e4rt alle Pflichtangaben nach \u00a714 UStG, die Besonderheiten der Kleinunternehmerregelung, und gibt praktische Tipps f\u00fcr den Alltag als Freelancer.

Alle Pflichtangaben nach \u00a714 UStG

Das Umsatzsteuergesetz schreibt folgende Angaben auf jeder Rechnung vor:

1. Vollst\u00e4ndiger Name und Anschrift

Sowohl der leistende Unternehmer (Sie) als auch der Leistungsempf\u00e4nger (Ihr Kunde) m\u00fcssen mit vollst\u00e4ndigem Namen und Anschrift auf der Rechnung stehen. Bei Unternehmen ist der im Handelsregister eingetragene Name zu verwenden. Bei Freelancern reicht der b\u00fcrgerliche Name mit Wohnadresse oder Gesch\u00e4ftsadresse.

2. Steuernummer oder USt-IdNr.

Sie m\u00fcssen entweder Ihre Steuernummer (vom zust\u00e4ndigen Finanzamt) oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., Format: DE123456789) angeben. F\u00fcr den innergemeinschaftlichen Handel ist die USt-IdNr. Pflicht.

3. Ausstellungsdatum

Jede Rechnung muss das Datum tragen, an dem sie erstellt wurde. Rechnungen m\u00fcssen innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung ausgestellt werden.

4. Fortlaufende Rechnungsnummer

Jede Rechnung ben\u00f6tigt eine einmalige, fortlaufende Nummer. Diese muss aus einer oder mehreren Zahlenreihen bestehen und darf keine L\u00fccken aufweisen. Beliebte Formate:

  • 2026-001, 2026-002 (nach Jahr)
  • RE-2026-0001 (mit Pr\u00e4fix)
  • KUNDE-2026-001 (nach Kunde und Jahr)

5. Menge und Art der Leistung

Die erbrachte Leistung muss so genau beschrieben sein, dass das Finanzamt die Leistung eindeutig zuordnen kann. F\u00fcr IT-Freelancer typisch:

  • “Softwareentwicklung gem\u00e4\u00df Vertrag vom 15.01.2026, 80 Stunden \u00e0 95,00\u20ac”
  • “IT-Beratung: Architektur-Review und Security-Audit, Projekt XY”
  • “Webdesign und Implementierung: Landing Page f\u00fcr Produkt Z”

6. Zeitpunkt der Leistung

Der Leistungszeitraum oder das Leistungsdatum muss angegeben werden, auch wenn es mit dem Rechnungsdatum \u00fcbereinstimmt. Bei l\u00e4ngeren Projekten: “Leistungszeitraum: 01.01.2026 – 31.01.2026”.

7. Aufschl\u00fcsselung nach Steuers\u00e4tzen

Die Rechnung muss den Nettobetrag, den anwendbaren Steuersatz (19% oder 7%), den Steuerbetrag und den Bruttobetrag getrennt ausweisen. Bei gemischten Steuers\u00e4tzen muss jede Position einzeln aufgeschl\u00fcsselt werden.

8. Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen

Skonto, Rabatte oder sonstige Verg\u00fcnstigungen m\u00fcssen auf der Rechnung vermerkt sein, z.B.: “Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen: 2% Skonto.”

Kleinunternehmerregelung (\u00a719 UStG)

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (Vorjahresumsatz ≤ 22.000\u20ac, voraussichtlicher Jahresumsatz ≤ 50.000\u20ac), weisen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen aus. Daf\u00fcr m\u00fcssen Sie:

  • Keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag angeben.
  • Einen Hinweis aufnehmen: “Gem\u00e4\u00df \u00a719 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.”
  • Nur den Bruttobetrag (= Nettobetrag) angeben.

Achtung: Kleinunternehmer d\u00fcrfen keine Vorsteuer abziehen. Wenn Sie regelm\u00e4\u00dfig hohe Betriebsausgaben mit Vorsteuer haben, kann die Regelbesteuerung g\u00fcnstiger sein.

Besondere Rechnungsarten

Kleinbetragsrechnung (bis 250\u20ac brutto)

F\u00fcr Rechnungen bis 250\u20ac (brutto) gelten vereinfachte Anforderungen nach \u00a733 UStDV. Es reichen:

  • Name und Anschrift des Leistenden
  • Ausstellungsdatum
  • Menge und Art der Leistung
  • Bruttobetrag und Steuersatz

Rechnungsnummer, Kundendaten und separater Steuerausweis sind nicht erforderlich.

Reverse-Charge-Rechnung (EU-Ausland)

Bei Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-L\u00e4ndern greift das Reverse-Charge-Verfahren(\u00a713b UStG). Sie stellen die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer aus und vermerken: “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempf\u00e4ngers (Reverse Charge, Art. 196 MwStSystRL).” Die USt-IdNr. beider Parteien ist Pflicht.

Gutschrift (kaufm\u00e4nnische Gutschrift)

Eine Gutschrift im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist eine Rechnung, die der Leistungsempf\u00e4nger ausstellt. Sie muss als “Gutschrift” gekennzeichnet sein und alle Pflichtangaben einer Rechnung enthalten.

H\u00e4ufige Fehler beim Rechnung schreiben

  1. Fehlende Leistungsbeschreibung: “Beratung” reicht nicht \u2013 beschreiben Sie die Leistung konkret.
  2. Falscher oder fehlender Leistungszeitraum: Muss immer angegeben werden.
  3. L\u00fccken in der Nummerierung: F\u00fchrt zu Nachfragen bei der Betriebspr\u00fcfung.
  4. Fehlende Steuernummer: Ohne Steuernummer oder USt-IdNr. ist die Rechnung formal ung\u00fcltig.
  5. Falscher Steuersatz: IT-Dienstleistungen unterliegen 19% \u2013 nicht 7%.
  6. Rechnungskorrektur durch \u00dcberschreiben: Nie die Originalrechnung \u00e4ndern \u2013 immer Stornorechnung + neue Rechnung.
  7. Zu sp\u00e4te Rechnungsstellung: Rechnungen m\u00fcssen innerhalb von 6 Monaten erstellt werden.

Zahlungsfristen und Mahnungen

In Deutschland betr\u00e4gt die gesetzliche Zahlungsfrist 30 Tage nach Rechnungserhalt (\u00a7286 BGB). Sie k\u00f6nnen k\u00fcrzere Fristen vereinbaren (z.B. 14 Tage). Nach Ablauf der Frist ger\u00e4t der Kunde automatisch in Verzug. Dann k\u00f6nnen Sie:

  • Verzugszinsen berechnen: 5 Prozentpunkte \u00fcber Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkte (bei Unternehmern).
  • Eine Mahnpauschale von 40\u20ac erheben (bei B2B).
  • Eine Mahnung senden, die freundlich aber bestimmt auf die offene Forderung hinweist.

Wie vlastERP das Rechnung schreiben automatisiert

vlastERP nimmt Ihnen die manuelle Arbeit ab und sorgt gleichzeitig f\u00fcr vollst\u00e4ndige Compliance:

  • Automatische Rechnungserstellung: Generieren Sie Rechnungen direkt aus erfassten Stunden — ein Klick, fertig.
  • Alle Pflichtangaben vorausgef\u00fcllt: Steuernummer, Adressen, Leistungszeitraum — alles wird automatisch eingef\u00fcgt.
  • Fortlaufende Nummerierung: L\u00fcckenlose Rechnungsnummern, konfigurierbar nach Ihrem Wunschformat.
  • Kleinunternehmer-Modus: Aktivieren Sie die Kleinunternehmerregelung mit einem Klick — alle Rechnungen werden ohne USt. erstellt.
  • Reverse Charge: Bei EU-Kunden wird automatisch das Reverse-Charge-Verfahren angewendet.
  • Mahnwesen: Automatische Zahlungserinnerungen und Mahnstufen, konfigurierbar.
  • GoBD-konforme Archivierung: Jede Rechnung wird 10 Jahre verschl\u00fcsselt gespeichert.
  • XRechnung & ZUGFeRD: Export in alle g\u00e4ngigen elektronischen Rechnungsformate.

H\u00e4ufige Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?
Nach §14 Abs. 4 UStG muss jede Rechnung enthalten: vollständiger Name und Anschrift des Leistenden und des Empfängers, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag, sowie Bruttobetrag.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Nach §19 UStG können Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz bis 22.000€ und einem voraussichtlichen Jahresumsatz bis 50.000€ auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten. Auf der Rechnung muss dann der Hinweis stehen: 'Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.'
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Eine Rechnung vom März 2026 muss also bis mindestens 31. Dezember 2036 archiviert werden.
Müssen Rechnungsnummern lückenlos sein?
Ja, Rechnungsnummern müssen fortlaufend und einmalig sein. Lücken in der Nummerierung können bei einer Betriebsprüfung zu Nachfragen führen. Es ist jedoch erlaubt, mehrere Nummernkreise zu verwenden (z.B. nach Jahr oder Kundengruppe).
Kann ich eine Rechnung nachträglich korrigieren?
Ja, durch eine Rechnungskorrektur (Stornorechnung + neue Rechnung) oder eine Gutschrift. Die fehlerhafte Rechnung darf nicht einfach gelöscht oder überschrieben werden – das wäre ein GoBD-Verstoß.
Hilft vlastERP beim Rechnung schreiben?
Ja. vlastERP generiert Rechnungen automatisch aus erfassten Stunden, füllt alle Pflichtangaben vor, vergibt fortlaufende Nummern und archiviert alles GoBD-konform. Auch die Kleinunternehmerregelung wird automatisch berücksichtigt.

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